Eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung:

Die Betriebsschließungsversicherung.

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Worum geht es bei der Betriebsschließungsversicherung?

  • Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.
  • Der Ertragsausfall aufgrund von Betriebsschließung wird bis zu 30 Tage, 45 Tage oder 60 Tage geleistet.
  • Die Tageshöchstentschädigung richtet sich nach dem Bedarf Ihres Betriebes.
  • Vor allem in Betrieben, die mit Lebensmitteln umgehen, ist die Betriebsschließungsversicherung essenziell. Durch eine behördlich angeordnete Betriebsschließung entfällt sofort die Geschäftsgrundlage bei bleibenden laufenden Kosten.
  • Die Höhe der Tagesentschädigung wird gemeinsam mit dem Berater errechnet und jährlich überprüft.

Wofür wird bei der Betriebsschließungsversicherung geleistet?

(Teil-)Betriebsschließungen nach einer behördlich angeordneten Einzelverfügung

Behördlich angeordnete Betriebsschließung aufgrund eines meldepflichtigen Krankheitsfalls in Ihrem Betrieb

Tätigkeitsverbote gegen Betriebsangehörige gelten ebenfalls als Betriebsschließung

Warenschäden, wenn dies im Vertrag so vereinbart ist

Versichert sind alle im Infektionsschutzgesetz genannten sowie in der Zukunft ergänzten Krankheiten / Krankheitserreger. (Dynamischer Verweis auf das Infektionsschutzgesetz)

Es gilt keine Standard-Selbstbeteiligung.

Schadenbeispiele

  • In einem Metzgereibetrieb werden Salmonellen entdeckt. Eine Mitarbeiterin ist dadurch erkrankt. Der Betrieb wird für die nächsten 14 Tage geschlossen, sodass die notwendigen umfassenden Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden können.

    Gesamtschaden: 53.600 Euro

  • Aufgrund einer Tierseuche müssen Waren und Vorräte vernichtet werden.

    Gesamtschaden: 3.500 Euro

  • Ein Mitarbeiter eines Betriebes hat sich mit einem meldepflichtigen Krankheitserreger infiziert. Aufgrund hoher Ansteckungsgefahr wird der Betrieb durch eine behördliche Einzelanordnung vorsorglich für 10 Tage geschlossen. Die Waren können in dieser Zeit nicht mehr vertrieben werden und es gibt dadurch Umsatzeinbußen. Die laufenden Kosten müssen weiterhin getragen werden.

    Gesamtschaden: 18.750 Euro

Checkliste Betriebsschließungsversicherung

Was ist in unserer Betriebsschließungsversicherung enthalten?

  • Versicherungsschutz für mindestens 30 Tage
  • Erweiterung meldepflichtiger Krankheiten wie Keuchhusten, Scharlach, Tetanus
  • Schäden an Waren und Vorräten
  • Desinfektionsmaßnahmen von Betriebsräumen und Einrichtung

Was ist in der Betriebsschließungsversicherung nicht enthalten?

  • Pandemie (gem. WHO) / Epidemie (gem. RKI)
  • Das Corona-Virus ist damit nur außerhalb einer Pandemie/Epidemie versichert
  • Generalpräventive Maßnahmen (z. B. Allgemeinverfügung) zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr
  • Schäden während der Wartezeit von einem Monat

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