Schützen Sie Ihre Arbeitskraft:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden wichtig – denn tatsächlich wird heutzutage leider jeder vierte im Laufe des Arbeitslebens berufsunfähig. Sie bekommen für die erste Zeit zwar noch ein Krankengeld, doch auch das fällt nach spätestens 78 Wochen weg. Was bleibt, ist die Erwerbsminderungsrente, welche lediglich maximal etwa die Hälfte Ihres bisherigen Nettogehaltes beträgt. Der finanzielle Einschnitt ist somit drastisch – umso wichtiger ist es, sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern, die im Fall der Fälle entscheidend dazu beiträgt, Ihr Einkommen zu schützen und Ihre Lebensqualität zu erhalten.

Wann sind Sie berufsunfähig?

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (Definition nach § 172 II VVG).

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ihre Berufsunfähigkeit tritt dann ein, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit voraussichtlich nicht in der Lage sind, Ihrer aktuelle berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 % nachzugehen. Diese gesundheitlichen Gründe müssen ärztlich nachgewiesen werden und mindestens für 6 Monate bestehen. Die 6 Monate stellen dabei den Prognosezeitraum dar. Sofern Sie bereits mehr als 6 Monate durchgehend berufsunfähig gewesen sind, bekommen Sie rückwirkend ab dem 1. Monat der Berufsunfähigkeit die Leistung ausbezahlt.

  • Körperliche oder psychische Erkrankung

    Beispiel: Burn-Out oder Bandscheibenvorfall wodurch eine Berufsunfähigkeit entsteht.

  • Körperverletzung

    Beispiel: Folgen eines Unfalls, wodurch eine Berufsunfähigkeit entsteht.

  • Mehr als altersentsprechender Kräfteverfall

    Beispiel: Verlust der Sehkraft oder allgemeiner Kräfteverlust, wodurch eine Berufsunfähigkeit entsteht.

Welche gesetzlichen Ansprüche haben Sie?

Krankentagegeld

Die erste Lücke die bei Arbeitsunfähigkeit entstehen ist die Krankentagegeldlücke. Nach 42 Tagen Arbeitsunfähigkeit stellt Ihr Arbeitgeber die Zahlung von Lohn und Gehalt ein. Danach erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Spätestens nach Ablauf von 18 Monaten entfällt der Bezug von Krankengeld. Im Normalfall schließt sich daran der Bezug einer Erwerbsminderungsrente an.

Erwerbsminderungsrente

Der Bezug dieser Rente ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Anspruch besteht nur dann, wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren mindestens 36 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich dann nach dem Umfang der täglich möglichen Arbeitszeit die Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erbringen können. Bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt. Bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von unter 3 Stunden wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Tipp: Wichtig: Der Staat leistet bei Berufsunfähigkeit wenn Sie nach dem 01.01.1961 geboren wurden NICHT! Aus diesem Grund schützt eine Erwerbsminderungsrente nicht bei Berufsunfähigkeit!

Welche Vertragsklauseln sind besonders wichtig?

  • Beitragsdynamik

    Der Beitrag und die Leistungen werden regelmäßig angepasst.

  • Ausbaugarantie

    Ihr könnt unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag ausbauen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung machen zu müssen.

  • Dienstunfähigkeitsklausel

    Diese bewirkt, dass ausschließlich der Amtsarzt euch dienstunfähig schreibt und kein Gutachter des Versicherers.

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung

    Es wird darauf verzichtet, Euch auf einen anderen Beruf zu verweisen.

  • Prognosezeitraum

    Dieser gibt an, wie lang Ihr voraussichtlich berufsunfähig sein müsst.

  • Infektionsklausel

    Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn Ihr aufgrund eines Infektionsrisikos ein Arbeitsverbot bekommt.

  • AU-Klausel

    Leistungen werden schon bei Arbeitsunfähigkeit fällig.

Worauf sollten Sie besonders achten?

  • Berufsauswahl
  • Versicherungsendalter
  • Leistungsendalter
  • Rentenhöhe
  • Korrekte angaben des Gesundheitszustandes

Sie haben Interesse an einem Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder haben Fragen zum Versicherungsschutz?

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