Pflichtversicherung für Handwerker:

Die Handwerkerpflichtversicherung.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Worum geht es bei der Handwerkerpflichtversicherung?

  • Für Sie als Gewerbetreibender im Handwerk ist für den Aufbau Ihrer eigenen Altersversorgung der Status in der gesetzlichen Rentenversicherung wichtig. Nur wenn Sie diesen kennen, können Sie Ihre Altersversorgung bedarfsgerecht gestalten. Wichtig für die Beurteilung der Handwerkerpflichtversicherung ist die Eintragung Ihres Gewerbes in die Handwerksrolle. Ist Ihr Gewerbe in der Handwerksrolle A (z.B. Dachdecker, Tischler, Bäcker) eingetragen, besteht für Sie als selbstständiger Handwerker grundsätzlich Versicherungspflicht. Dies gilt auch für Gesellschafter von Personengesellschaften, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und z.B. einen Meisterbrief haben.
  • Wichtig: Sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (UG auch Mini-GmbH genannt), besteht keine Versicherungspflicht als Gewerbetreibender im Handwerk.

Können Sie sich befreien lassen?

Nach Ablauf von 18 Jahren (216 Monate) können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag ist beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Ein Ausstieg aus der Handwerkerpflichtversicherung bedeutet für Sie, dass Sie Ihren Vorsorgebedarf anderweitig gestalten müssen! Finden Sie mit uns den für Sie sinnvollsten Vorsorgeweg. Zu beachten ist bei einer Befreiung, dass beispielsweise Ihre Ansprüche auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verloren gehen können. Es ist aber möglich, diese unter bestimmten Voraussetzungen aufrecht zu erhalten. Unter Umständen können auch so die Erfordernisse für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt werden.

Welche Leistungen gibt es?

  • Altersrente

  • Hinterbliebenenschutz

  • Rehaleistung

  • Erwerbsminderungsrente

    Durch Ihre Pflichtbeiträge in die Handwerkerpflichtversicherung können Sie sich Ansprüche im Bereich der Erwerbsminderungsrente sichern. Diese stellen aber nur eine Grundabsicherung dar und sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

    Anspruch besteht nur dann, wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren mindestens 36 Monate in die Handwerkerpflichtversicherung Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich dann nach dem Umfang der täglich möglichen Arbeitszeit, die Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erbringen können.

    Bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.

    Bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von unter 3 Stunden wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.

    Diese Leistungen sollten durch weitere private Bausteine ergänzt werden.

    Diese können sein:
    • Berufsunfähigkeitsabsicherung
    • Unfallversicherung
    • Grundfähigkeitsversicherung
    • Tagegelder

Was kostet die Handwerkerpflichtversicherung?

Halber Regelbeitrag

Der halbe Regelbeitrag kann bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Jahr der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit gezahlt werden (also max. für 4 Jahre), ohne dass Sie einen Nachweis über Ihr tatsächliches Einkommen erbringen müssen. Die aktuellen Regelbeiträge, Rechengrößen etc. finden Sie unter www.handwerksversicherer.de/­rechengroessen.html.

Voller Regelbeitrag

Nach Ablauf von max. 4 Jahren ist der volle Regelbeitrag zu zahlen. Wird der volle Regelbeitrag entrichtet, muss Ihr tatsächliches Einkommen nicht nachgewiesen werden. Der volle Regelbeitrag basiert im Jahr 2019 auf einem Monatseinkommen eines Arbeitnehmers von 3.115 Euro (West) bzw. 2.870 Euro (Ost) und ergibt einen monatlichen Rentenwert von ca. 30,78 Euro (West) bzw. ca. 29,45 Euro (Ost). Die aktuellen Regelbeiträge, Rechengrößen etc. finden Sie unter www.handwerksversicherer.de/­rechengroessen.html. Wichtig: Daher sollten Sie bereits während der Handwerkerpflichtversicherung zusätzliche Vorsorgemöglichkeiten nutzen!

Einkommensabhängiger Beitrag

Es besteht für Sie auch die Möglichkeit, Beiträge entsprechend Ihres nachgewiesenen Einkommens oder Pflichtbeiträge zu zahlen. Als Arbeitseinkommen gilt der ermittelte Gewinn entsprechend der allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften.

Rentenprüfung

Im Rahmen Ihrer Gesamtversorgung überprüfen wir für Sie Ihre Ist-Situation und informieren Sie über die Einzelheiten der Handwerkerpflichtversicherung. Dabei werden Ihre aktuellen Ansprüche aus Ihrem Versicherungsverlauf geklärt, es wird eine Versorgungsanalyse der gesetzlichen Rentenanwartschaften erstellt und das mögliche Ende der Handwerkerpflichtversicherung berechnet. Des Weiteren können wir Ihnen Hochrechnungen bis zum Rentenbeginn erstellen, bei denen Sie den halben, den vollen oder gar keinen Regelbeitragssatz weiterbezahlen.

Wichtig

  • Wir können Ihnen Alters- und Hinterbliebenenversorgung im Rahmen günstiger Kollektivverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bieten.
  • Attraktive Produkte zu Sonderkonditionen zu allen Förderungen

Sie haben Interesse an einem Angebot zur Handwerkerpflichtversicherung oder haben Fragen zum Versicherungsschutz?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Welche Versicherungen gibt es noch? Hier gelangen Sie zur Übersicht