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Die Private Rentenversicherung.

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Worum geht es bei der privaten Rentenversicherung?

  • Das Thema Altersvorsorge ist wichtiger den je. Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem sogenannten Generationenvertrag. Dieser sieht ein Umlageverfahren vor, bei dem die eingezahlten Beiträge unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsberechtigten herangezogen werden. Die deutsche Bevölkerung befindet sich aber in einem demographischen Wandel aus dem resultiert, dass es immer weniger Beitragszahler gibt, die Anzahl der Leistungsbezieher aber steigt. Aus diesem Grund wird der Generationenvertrag in Zukunft nicht mehr funktionieren können und eine private Altersvorsorge wird unumgänglich sein.
  • Wichtig: Hierbei gilt, so früh wie möglich mit dem sparen anzufangen und dadurch vom Zinseszinseffekt zu profitieren.

Die drei Schichten der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge in Deutschland ist in drei Schichten aufgeteilt die sich in der Förderung und Besteuerung unterscheiden.

  • Basisvorsorge (gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente), siehe Text nachfolgend
  • Zusatzversorgung (z.B. Riester, betriebliche Altersvorsorge)
  • Private Vorsorge (z.B. eine private Rentenversicherung), siehe Text nachfolgend
  • Basis Vorsorge

    Allgemein

    Die Basisversorgung ist die erste Schicht der Altersvorsorge in Deutschland. In dieser findet sich unteranderem die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup-Rente auch bekannt als Basisrente. Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge und empfiehlt sich besonders für Selbstständige und Gutverdiener, da in der Ansparphase die Beiträge steuerlich angesetzt werden und somit Steuervorteile entstehen. Durch die Rürup-Rente können auch Freiberufler oder sozialversicherungsfreie Selbstständige eine steueroptimierte Altersvorsorge besparen.

    Steuerliche Betrachtung

    Abzugsfähig sind individuell geleistete Beiträge zur so genannten Basisversorgung; dazu gehören neben den Beiträgen zu Rürup-Versicherung, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungswerken, sofern diese vergleichbare Leistungen wie die gesetzliche Rentenversicherung erbringen.

    Abzugsfähig sind im Jahr 2005 60 % der Beiträge zur Basisversorgung, höchstens jedoch 60 % von 20.000 EUR (Höchstbetrag). Der Anteil der abzugsfähigen Beiträge erhöht sich ab dem Jahre 2006 jährlich um 2 %, so dass in 2025 die volle Abzugsfähigkeit der Beiträge erreicht wird. Ab 2015 wird der Höchstbetrag dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Im Umkehrschluss müssen ab 2040 die Renten zu 100% versteuert werden.

    Die aktuellen Rechengrößen etc. finden Sie unter www.handwerksversicherer.de/­rechengroessen.html

    Ansparphase (Sonderausgabenabzug in Prozent) Rentenphase (Nachgelagerte Besteuerung in Prozent)
    2005: 60% bis 2005: 50%
    2006: 62% bis 2006: 52%
    2010: 70% 2010: 60%
    2024: 98% 2014: 84%
    2025: 100% 2025: 85%
    2040: 100% 2040: 100%
    Besonderheiten
    • Die Rürup-Rente kann nicht gekündigt, beliehen oder verkauft werden, lediglich beitragsfrei gestellt werden.
    • Die Rürup-Rente zeichnet sich durch eine besondere Sicherheit aus, da sie nicht pfändbar und gleichzeitig insolvenzgeschützt ist.
    • Sollten Sie arbeitslos werden, müssen Sie das angesparte Kapital nicht aufbrauchen bevor Sie Arbeitslosengeld II beziehen. Die Rürup-Rente ist somit vor Hartz IV geschützt.
    • Leistung bei Tod vor Rentenbeginn: Bei Tod der versicherten Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn wird eine sofort beginnende monatliche Hinterbliebenen- oder Waisenrente gezahlt. Die Rentenhöhe ergibt sich aus der Verrentung des Vertragsguthabens. Sind mehrere Waisen bezugsberechtigt, werden Waisenrenten in gleicher Höhe gezahlt.
    • Hinterbliebenen- oder Waisenabsicherung im Rentenbezug: Bei Tod der versicherten Person während der Dauer der Hinterbliebenen- oder Waisenabsicherung im Rentenbezug wird eine sofort beginnende Hinterbliebenen- oder Waisenrente gezahlt. Die Rentenhöhe ergibt sich aus der Verrentung der für die restliche Dauer der Absicherung noch ausstehenden, bei Rentenbeginn ermittelten tatsächlichen Altersrenten. Sind mehrere Waisen bezugsberechtigt, werden Waisenrenten in gleicher Höhe gezahlt. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Dauer der Hinterbliebenen- oder Waisenabsicherung im Rentenbezug, wird keine Leistung aus der Hinterbliebenen- oder Waisenabsicherung im Rentenbezug fällig.
  • Private Vorsorge

    Allgemein
    • Klassische Rentenversicherung: Bei der klassischen Rentenversicherung können Sie eine monatliche Sparrate oder Einmalbeiträge hinterlegen. Diese werden mit einem Garantiezins und ggf. anfallenden Überschüssen verzinst, wodurch eine Mindestrente im Alter garantiert wird. Sie können in der Auszahlungsphase wählen, ob Sie sich alles auf einmal oder als monatliche Rente auszahlen lassen. In Zeiten niedriger Zinsen lohnt sich diese Form der Altersversicherung kaum noch.
    • Fondsgebundene Rentenversicherung: Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wird Ihre monatliche Sparrate in Fonds oder ETF´s investiert. Die Rente hängt also von den Aktienkursen ab. Dabei können Sie überdurchschnittliche Renditen erwirtschaften ebenso aber auch Verluste fahren. Wer jedoch viel Zeit mitbringt, hat gute Chancen, dass sich Marktschwankungen über den langen Anlagezeitraum hinweg ausgleichen und am Ende eine relativ hohe Rendite herauskommt. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit sich in der Auszahlungsphase Ihr Kapital alles auf einmal oder sich als monatliche Rente auszahlen zu lassen
    Steuerliche Betrachtung

    Bei der privaten Vorsorge handelt es sich um eine Altersvorsorge, die während der Ansparphase nicht staatlich gefördert wird, dafür in der Auszahlungsphase steuerlich begünstigt wird. Hierbei hängt es von der gewählten Auszahlungsart ab.

    Sofern Sie sich Ihr Kapital auf einmal auszahlen lassen möchten gilt folgendes:

    Wenn die Laufzeit des Versicherungsvertrages mindestens 12 Jahre beträgt und die Summe nach Vollendung des 62. Lebensjahr (für Verträge vor 2012: 60. Lebensjahr) ausgezahlt wird, müssen die Erträge nur zur Hälfte mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen die Erträge komplett versteuert werden.

    Beispiel: Ein Mann lässt sich zum Rentenbeginn mit 67 sein Kapital in Höhe von 100.000€ aus seiner Rentenversicherung auf einmal ausbezahlen. Die Laufzeit betrug 30 Jahre. Selber eingezahlt hatte er 50.000€. Somit hat der Mann einen Gewinn von 50.000€ erzielt von dem er 50%, sprich 25.000€ mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss.

    Sofern Sie sich Ihr Kapital als Rente auszahlen lassen möchten gilt folgendes:

    Wer eine lebenslange Rente aus einer privaten Rentenversicherung bezieht, muss diese nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuern. Der Ertragsanteil ist ein fest definierter Prozentsatz, der je nach Renteneintrittsalter festgelegt wird. Wichtig dabei ist, dass der Ertragsanteil nicht die Höhe der Steuerlast ausdrückt, sondern den Anteil der Rente, welcher mit seinem persönlichen Steuersatz besteuert wird.

    Rentenzahlungen
    Alters- und Hinterbliebenenrenten sind mit einem Ertragsanteil zu versteuern
    Vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75
    Ertragsanteil in Prozent 24 23 22 22 21 20 19 18 18 17 16 15 15 14 13 13 12 11

    Beispiel: Ein Mann bekommt zum Rentenbeginn mit 67 eine monatliche Rente in Höhe von 1000€ aus seiner privaten Rentenversicherung. Aufgrund des Ertragsanteils von 17% muss der Mann 170€ mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Fazit

Die Produkte der dritten Schicht bieten ein hohes Maß an Flexibilität während der Ansparphase, sowie in der Auszahlungsphase. Sie können Ihre Sparrate individuell verändern und auf die verschiedensten Lebenssituationen reagieren. In der Auszahlungsphase können Sie sich entweder das Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen, sich das Kapital verrenten lassen oder eine Mischung beider Varianten vereinbaren.

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