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Die Altersvorsorge in Deutschland ist in drei Schichten aufgeteilt die sich in der Förderung und Besteuerung unterscheiden.
Die Basisversorgung ist die erste Schicht der Altersvorsorge in Deutschland. In dieser findet sich unteranderem die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup-Rente auch bekannt als Basisrente. Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge und empfiehlt sich besonders für Selbstständige und Gutverdiener, da in der Ansparphase die Beiträge steuerlich angesetzt werden und somit Steuervorteile entstehen. Durch die Rürup-Rente können auch Freiberufler oder sozialversicherungsfreie Selbstständige eine steueroptimierte Altersvorsorge besparen.
Abzugsfähig sind individuell geleistete Beiträge zur so genannten Basisversorgung; dazu gehören neben den Beiträgen zu Rürup-Versicherung, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungswerken, sofern diese vergleichbare Leistungen wie die gesetzliche Rentenversicherung erbringen.
Abzugsfähig sind im Jahr 2005 60 % der Beiträge zur Basisversorgung, höchstens jedoch 60 % von 20.000 EUR (Höchstbetrag). Der Anteil der abzugsfähigen Beiträge erhöht sich ab dem Jahre 2006 jährlich um 2 %, so dass in 2025 die volle Abzugsfähigkeit der Beiträge erreicht wird. Ab 2015 wird der Höchstbetrag dynamisch an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Im Umkehrschluss müssen ab 2040 die Renten zu 100% versteuert werden.
Die aktuellen Rechengrößen etc. finden Sie unter www.handwerksversicherer.de/rechengroessen.html
Ansparphase (Sonderausgabenabzug in Prozent) | Rentenphase (Nachgelagerte Besteuerung in Prozent) |
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2005: 60% | bis 2005: 50% |
2006: 62% | bis 2006: 52% |
2010: 70% | 2010: 60% |
2024: 98% | 2014: 84% |
2025: 100% | 2025: 85% |
2040: 100% | 2040: 100% |
Bei der privaten Vorsorge handelt es sich um eine Altersvorsorge, die während der Ansparphase nicht staatlich gefördert wird, dafür in der Auszahlungsphase steuerlich begünstigt wird. Hierbei hängt es von der gewählten Auszahlungsart ab.
Sofern Sie sich Ihr Kapital auf einmal auszahlen lassen möchten gilt folgendes:
Wenn die Laufzeit des Versicherungsvertrages mindestens 12 Jahre beträgt und die Summe nach Vollendung des 62. Lebensjahr (für Verträge vor 2012: 60. Lebensjahr) ausgezahlt wird, müssen die Erträge nur zur Hälfte mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen die Erträge komplett versteuert werden.
Beispiel: Ein Mann lässt sich zum Rentenbeginn mit 67 sein Kapital in Höhe von 100.000€ aus seiner Rentenversicherung auf einmal ausbezahlen. Die Laufzeit betrug 30 Jahre. Selber eingezahlt hatte er 50.000€. Somit hat der Mann einen Gewinn von 50.000€ erzielt von dem er 50%, sprich 25.000€ mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss.
Sofern Sie sich Ihr Kapital als Rente auszahlen lassen möchten gilt folgendes:
Wer eine lebenslange Rente aus einer privaten Rentenversicherung bezieht, muss diese nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuern. Der Ertragsanteil ist ein fest definierter Prozentsatz, der je nach Renteneintrittsalter festgelegt wird. Wichtig dabei ist, dass der Ertragsanteil nicht die Höhe der Steuerlast ausdrückt, sondern den Anteil der Rente, welcher mit seinem persönlichen Steuersatz besteuert wird.
Rentenzahlungen | ||||||||||||||||||
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Alters- und Hinterbliebenenrenten sind mit einem Ertragsanteil zu versteuern | ||||||||||||||||||
Vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten | 58 | 59 | 60 | 61 | 62 | 63 | 64 | 65 | 66 | 67 | 68 | 69 | 70 | 71 | 72 | 73 | 74 | 75 |
Ertragsanteil in Prozent | 24 | 23 | 22 | 22 | 21 | 20 | 19 | 18 | 18 | 17 | 16 | 15 | 15 | 14 | 13 | 13 | 12 | 11 |
Beispiel: Ein Mann bekommt zum Rentenbeginn mit 67 eine monatliche Rente in Höhe von 1000€ aus seiner privaten Rentenversicherung. Aufgrund des Ertragsanteils von 17% muss der Mann 170€ mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.
Die Produkte der dritten Schicht bieten ein hohes Maß an Flexibilität während der Ansparphase, sowie in der Auszahlungsphase. Sie können Ihre Sparrate individuell verändern und auf die verschiedensten Lebenssituationen reagieren. In der Auszahlungsphase können Sie sich entweder das Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen, sich das Kapital verrenten lassen oder eine Mischung beider Varianten vereinbaren.
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Diese Seite wurde zuletzt am von Marcel Kleine-Beek aktualisiert.