Eine gesetzliche Pflicht:

Die KFZ-Versicherung.

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Worum geht es bei der KFZ-Versicherung?

  • Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend. Durch sie werden Ansprüche von Dritten abgesichert.
  • Es wird unterschieden zwischen einer Haftpflicht-, einer Voll- und einer Teilkasko-Versicherung.
  • In der Kasko werden Schäden am eigenen Fahrzeug sowie selbstverschuldete Unfälle und Schäden durch Sturm, Hagel und Diebstahl erstattet.
  • Haben Sie betriebseigene Fahrzeuge, so ist die KFZ-Haftpflichtversicherung von essenzieller Wichtigkeit für Ihren Betrieb.
  • Wer ein Kraftfahrzeug zulassen möchte, muss mindestens eine Haftpflichtversicherung vorweisen können. Dies geschieht bei der Zulassung. Bei der KFZ-Versicherung unterscheidet man generell Fremd- und Eigenschäden.

Wofür wird bei der KFZ-Versicherung geleistet?

Personenschäden

Dies ist immer der Fall, wenn ein Ereignis dazu führt, dass der Schaden eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder den Tod einer Person nach sich gezogen hat. Übernommen werden auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall sowie Arzt- und Krankenhauskosten.

Sachschäden

Dies ist immer der Fall, wenn ein Ereignis dazu führt, dass eine Sache oder deren Grundsubstanz durch Ihre Tätigkeit beschädigt wird.

Vermögensschäden

Dies ist immer der Fall, wenn ein Ereignis dazu führt, dass durch einen Schaden ein finanzieller Verlust entsteht.

Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen sind 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden. Üblich sind jedoch 100 Millionen Euro pro Schaden.

Die Vollkasko-Versicherung in der KFZ-Versicherung leistet

bei Selbstverschuldung des Schadens oder wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist sowie bei Vandalismusschäden.

Sie ersetzt im Totalschadenfall in den ersten 24 bis 36 Monaten ab der ersten Zulassung des Fahrzeugs den Neuwert.

Für finanzierte und geleaste Fahrzeuge ist die GAP-Deckung ein wichtiges Kriterium. Diese leistet bei einem Totalschaden die Differenz von Wiederbeschaffungs- und Buchwert.

Die Teilkasko-Versicherung in der KFZ-Versicherung leistet

bei Diebstahl und unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs durch Dritte,

bei Sturm-, Hagel-, Brand- und Elementarschäden,

bei Zusammenstößen mit Haarwild, beispielsweise Rehen oder Hasen, sowie

bei Glasbruchschäden.

Schadenbeispiele

  • In ein Büro wurde eingebrochen. Es wurden Computer, Telefone, Drucker und Maschinen gestohlen. Darüber hinaus wurden die Feuerlöscher benutzt, um Spuren zu beseitigen. Die gestohlenen Gegenstände werden in gleicher Art und Güte ersetzt und die Kosten für die aufwendige Beseitigung des Löschpulvers übernommen.

    Gesamtschaden: 17.400 Euro

  • In einer Produktion hat es durch einen Kurzschluss gebrannt. Durch die umliegenden Späne hat das Feuer rasch an Größe gewonnen und hat Fräsen, Maschinen und Vorräte erfasst. Der Zeitwert der bereits stark gebrauchten Geräte liegt bei ca. 19.000 Euro. Sie kaufen sich nach dem Schaden Gegenstände in gleicher Art und Güte neu.

    Gesamtschaden: 43.000 Euro

  • Durch mangelnde Wartung an einer Bearbeitungsmaschine kommt es zu einem Brandschaden. Die Maschine wird zerstört und es finden für den Ersatz umfangreiche Hub- und Stemmarbeiten statt. Obwohl die Maschine durch die unterlassene Wartung grob fahrlässig zerstört wurde, wird der Schaden ungekürzt ersetzt.

    Gesamtschaden: 210.000 Euro

Unsere Tarifmöglichkeiten

Einzel-Tarifierung

Einzelne Fahrzeuge oder die Fahrzeuge in einem Fuhrpark von unter 3 Fahrzeugen stufen wir jeweils einzeln ein. Hierbei wird für jedes Fahrzeug sein eigener Schadensfreiheitsrabatt herangezogen.

Kleinflottenmodell (ab 3 Fahrzeugen)

Kleinere Betriebe aus Handwerk und Einzelhandel mit mindestens 3 Fahrzeugen stufen wir im Kleinflottenmodell ein. Dabei können PKW, Lieferwagen, Anhänger, LKW, Arbeitsmaschinen, Verkaufsfahrzeuge sowie Wohnmobile versichert werden. Sie profitieren von der günstigeren Einstufung für verschiedene Fahrzeuge sowie das Geschäftsführerfahrzeug.

Fuhrpark (ab 10 Fahrzeugen)

Mittleren Betrieben mit einem Fuhrpark von mindestens 10 Fahrzeugen bieten wir das Fuhrparkmodell an. Dabei können PKW, Lieferwagen, Anhänger, LKW, Arbeitsmaschinen, Verkaufsfahrzeuge sowie Wohnmobile versichert werden. Wir schließen einen Rahmenvertrag für alle Fahrzeuge mit verschiedenen Beitragssätzen pro Fahrzeuggruppe.

Flotte Select (ab 20 gleichartigen Fahrzeugen)

Fuhrparks großer Betriebe mit mindestens 20 gleichartigen Fahrzeugen pro Fahrzeug-Gruppe versichern wir als Flotte Select. Versichert werden können PKW, Lieferwagen, Anhänger, LKW, Arbeitsmaschinen, Verkaufsfahrzeuge sowie Wohnmobile. Es handelt sich um ein Baukastensystem für Ihren Fuhrpark: Die Leistungen werden individuell zusammengestellt.

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