Schutz vor Ansprüche Dritter:

Die Betriebshaftpflichtversicherung.

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Worum geht es bei der Betriebshaftpflichtversicherung?

  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen Dritter bei Schäden während oder durch Ihre Tätigkeit.
  • Sie hat eine Standard-Deckungssumme, die bei 3 Millionen Euro pro Schaden liegt.
  • Bei ungerechtfertigten Forderungen verteidigt sie Sie auch vor Gericht.
  • Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung leistet außerdem auch bei geliehenen Maschinen sowie Nachbesserungsbegleitschäden und verteidigt Sie bei aktiven Werklohnklagen.
  • Das Gesetz verpflichtet Personen und Unternehmen, verursachte Schäden zu ersetzen. Dabei gibt es keine Entschädigungsobergrenze. Ein Schaden kann schnell in die Tausende gehen. Somit riskiert man im Schadenfall sein gesamtes Unternehmen. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei berechtigten Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab. Sie ist somit für Ihren Betrieb von essenzieller Wichtigkeit.

Wofür wird bei der Betriebshaftpflichtversicherung geleistet?

Personenschäden

Dies ist immer der Fall, wenn ein Ereignis dazu führt, dass der Schaden eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder den Tod einer Person nach sich gezogen hat. Übernommen werden auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall sowie Arzt- und Krankenhauskosten.

Sachschäden

Dies ist immer der Fall, wenn ein Ereignis dazu führt, dass eine Sache oder deren Grundsubstanz durch Ihre Tätigkeit beschädigt wird.

Vermögensschäden

Dies ist immer der Fall, wenn ein Ereignis dazu führt, dass durch einen Schaden ein finanzieller Verlust entsteht.

Die Schäden werden meist bis zu einer maximalen Schadenhöhe von 3 Millionen Euro erstattet. Gute Haftpflichtversicherungen bieten auch höhere Summen an.

Schadenbeispiele

  • Der Handwerker hat den Auftrag in einem Krankenhaus ein Bad neu zu fliesen. Bei seiner Tätigkeit wird eine Flex eingesetzt und erzeugt starken Staub. Der Rauchmelder wird ausgelöst und informiert die Leitstelle der Feuerwehr. Kurze Zeit später erscheinen 6 Löschzüge vor Ort.

    Gesamtschaden: ca. 3.500 Euro

  • Der Abrissunternehmer ist mit einer Altbauentkernung beauftragt. Dabei werden alte Leitungen mit asbesthaltigem Material unsachgemäß entfernt. Durch die freigesetzten Asbestfasern müssen die kontaminierten Räume einer umfangreichen Asbestsanierung unterzogen werden.

    Gesamtschaden: ca. 80.000 Euro

  • Der Zimmermann bekommt verschiedene Balken auf die Baustelle geliefert. Der Mitarbeiter verarbeitet den falschen Querschnitt und die Statik ist gefährdet. Zur Beseitigung des Schadens müssen die Wände wieder aufgeschlagen und die Balken getauscht werden.

    Fremdschaden: 15.000 Euro, Eigenschaden: 8.000 Euro

  • Der Kunde eines Handwerkers ist der Meinung, dass ihm durch dessen Arbeit ein Schaden in Höhe von 20.000 Euro entstanden ist. Der Kunde schreibt ihm, dass der Werklohn erst nach Erledigung des Schadens überwiesen wird. Der Versicherer vertritt ihn vor Gericht und setzt die Werklohnforderung durch.

    Gesamtschaden: 25.000 Euro

Checkliste Betriebshaftpflichtversicherung

Was ist in unserer Betriebshaftpflichtversicherung enthalten?

  • Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro
  • Betrieblicher Haus- und Grundbesitz
  • Schäden durch Subunternehmerbeauftragung
  • Nebentätigkeiten nach § 5 der Handwerksordnung (HWO)
  • Ansprüche wegen Benachteiligung (AGG)
  • Haftpflichtansprüche der Versicherten untereinander
  • Be- und Entladeschäden bis zur Versicherungssumme
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Code-Karten
  • Obhutsschäden an geliehenen Arbeitsmaschinen, Baugeräten und beweglichen Gütern bis zur Deckungssumme
  • Aktive Werklohnklage bis zur Versicherungssumme
  • Nachbesserungsbegleitschäden inkl. Eigenschäden
  • Umwelthaftpflicht inkl. Asbestschäden
  • Privathaftpflicht inkl. Hunden, Pferden und privatem Grundbesitz

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