Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit des Inhabers, Geschäftsführers oder Gesellschafters:
Wir sind stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit!
Geleistet wird bei mindestens 60 %iger Arbeitsunfähigkeit des Inhabers, Geschäftsführers oder Gesellschafters im Falle von unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit, körperlicher Krankheiten, Gebrechen, psychischer Erkrankungen sowie quarantänebedingtem Fernbleiben des Betriebs.
Die Versicherungssumme richtet sich nach Ihren Umsätzen sowie Wareneinsätzen und somit nach dem Rohertrag. Die Mindestabsicherung pro Jahr beträgt 50.000 Euro, die Maximalabsicherung 400.000 Euro. Dabei hat man die Wahl zwischen einer Karenzzeit von 21, 42 oder 90 Tagen.
Bei einem Sturz vom Gerüst sind beide Beine des Inhabers gebrochen. Nach einem anstrengenden 3-wöchigen Genesungsprozess muss er für weitere 4 Wochen in eine Reha-Einrichtung.
Gesamtschaden: 30.680 Euro
Aufgrund einer ansteckenden, meldepflichtigen Krankheit muss der Geschäftsführer für 2 Wochen in Quarantäne. Ein Familienmitglied erkrankt am Ende dieser Zeit und er muss dem Betrieb weitere 2 Wochen fernbleiben.
Gesamtschaden: 7.175 Euro
Bei einer Vorsorgeuntersuchung wird bei einem Gesellschafter Krebs festgestellt. Dieser ist glücklicherweise sehr gut therapiebar und wird geheilt. Der Ausfall im Betrieb beträgt jedoch über 9 Monate.
Gesamtschaden: 132.240 Euro
Aufgrund zunehmender Arbeitsbelastung ordnet der Arzt eine Auszeit an, in welcher eine klinische Behandlung erfolgt. Nach 2 Monaten Komplettausfall folgen 3 Monate, in denen der Inhaber nur zu 40 % arbeiten kann.
Gesamtschaden: 24.500 Euro
Tipp: Die Inhaber-Ausfallversicherung ist nicht mit Ihrem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse oder Ihrem Krankengeld aus der privaten Krankenversicherung zu verwechseln. Die Leistung hieraus erhalten Sie für Ihre laufenden privaten Kosten als Lohnersatz. Oftmals gilt hier auch das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Die Leistung der Inhaber-Ausfallversicherung ist aber für Ihren Betrieb als Unterstützung gedacht und bildet die finanzielle Sicherheit im Betrieb ab.
Sie haben Interesse an einem Angebot zur Inhaber-Ausfallversicherung oder haben Fragen zum Versicherungsschutz?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Welche Versicherungen gibt es noch? Hier gelangen Sie zur Übersicht
Diese Seite wurde zuletzt am von Fabian M. Gall aktualisiert.