Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit des Inhabers, Geschäftsführers oder Gesellschafters:

Die Inhaber-Ausfallversicherung.

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Worum geht es bei der Inhaber-Ausfallversicherung?

  • Eine Inhaber-Ausfallversicherung leistet im Falle von Arbeitsunfähigkeit des Inhabers, Geschäftsführers oder Gesellschafters.
  • Die Versicherungssumme kann zwischen 50.000 Euro und 400.000 Euro (je nach Gewerk) gewählt werden.
  • Die Karenzzeit liegt bei 21, 42 oder 90 Tagen. Ab dann erhalten Sie Ihr Ausfallgeld.
  • Kurz nicht aufgepasst und der Fuß ist verdreht. Oftmals passieren im Handwerk unerwartete Zwischenfälle, Unfälle oder Unvorhersehbares. Sobald der Geschäftsführer, Inhaber oder Gesellschafter ausfällt, stehen Teile im Betrieb still und die Produktion kann nicht wie gewohnt weitergeführt werden. Daher ist es gut zu wissen, dass die laufenden Kosten dennoch gedeckt werden können und der Betrieb in keine finanzielle Notlage gerät.

Wofür wird bei der Inhaber-Ausfallversicherung geleistet?

Geleistet wird bei mindestens 60 %iger Arbeitsunfähigkeit des Inhabers, Geschäftsführers oder Gesellschafters im Falle von unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit, körperlicher Krankheiten, Gebrechen, psychischer Erkrankungen sowie quarantänebedingtem Fernbleiben des Betriebs.

Die Versicherungssumme richtet sich nach Ihren Umsätzen sowie Wareneinsätzen und somit nach dem Rohertrag. Die Mindestabsicherung pro Jahr beträgt 50.000 Euro, die Maximalabsicherung 400.000 Euro. Dabei hat man die Wahl zwischen einer Karenzzeit von 21, 42 oder 90 Tagen.

Schadenbeispiele

  • Bei einem Sturz vom Gerüst sind beide Beine des Inhabers gebrochen. Nach einem anstrengenden 3-wöchigen Genesungsprozess muss er für weitere 4 Wochen in eine Reha-Einrichtung.

    Gesamtschaden: 30.680 Euro

  • Aufgrund einer ansteckenden, meldepflichtigen Krankheit muss der Geschäftsführer für 2 Wochen in Quarantäne. Ein Familienmitglied erkrankt am Ende dieser Zeit und er muss dem Betrieb weitere 2 Wochen fernbleiben.

    Gesamtschaden: 7.175 Euro

  • Bei einer Vorsorgeuntersuchung wird bei einem Gesellschafter Krebs festgestellt. Dieser ist glücklicherweise sehr gut therapiebar und wird geheilt. Der Ausfall im Betrieb beträgt jedoch über 9 Monate.

    Gesamtschaden: 132.240 Euro

  • Aufgrund zunehmender Arbeitsbelastung ordnet der Arzt eine Auszeit an, in welcher eine klinische Behandlung erfolgt. Nach 2 Monaten Komplettausfall folgen 3 Monate, in denen der Inhaber nur zu 40 % arbeiten kann.

    Gesamtschaden: 24.500 Euro

Checkliste Inhaber-Ausfallversicherung

Was ist in unserer Inhaber-Ausfallversicherung enthalten?

  • Zum Bedarf passende Versicherungssumme
  • Eine frei wählbare Karenzzeit
  • Versicherungsschutz nicht nur bei körperlichen Krankheiten, sondern auch bei psychischen Störungen
  • Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Vertragsabschluss
  • Leistung auch dann, wenn man nur zu 40 % seiner Arbeit nachgehen kann

Tipp: Die Inhaber-Ausfallversicherung ist nicht mit Ihrem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse oder Ihrem Krankengeld aus der privaten Krankenversicherung zu verwechseln. Die Leistung hieraus erhalten Sie für Ihre laufenden privaten Kosten als Lohnersatz. Oftmals gilt hier auch das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Die Leistung der Inhaber-Ausfallversicherung ist aber für Ihren Betrieb als Unterstützung gedacht und bildet die finanzielle Sicherheit im Betrieb ab.

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