Zusätzliche Rente über den Arbeitgeber:

Die Betriebliche Altersvorsorge.

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Worum geht es bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Allgemeines zur betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Instrument mit der Sie eine zusätzliche Rente über den Arbeitgeber aufbauen können. Hierbei nimmt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehaltes und legt diesen in die jeweilige Form der BAV an. Diesen Vorgang nennt man Entgeltumwandlung. Durch die Reduzierung seines Bruttogehaltes spart der Arbeitnehmer sowie auch der Arbeitgeber Steuer- und Sozialabgaben. Die Höchstsätze hierzu können Sie unter www.handwerksversicherer.de/­rechengroessen.html nachschauen. Während der Ansparphase profitieren somit Beide gleichermaßen. In der Auszahlungsphase muss das Kapital dafür voll versteuert werden.

Was kann versichert werden?

In einer betrieblichen Altersvorsorge können Leistungen einer Altersrente, einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Invalidenschutz sowie eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden.

Wer hat Anspruch auf eine BAV?

Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge hat jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, einen Teil seines Lohns oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Wichtig, bei Neuverträgen ab 2019 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss zur BAV leisten. Personenkreis: unbefristete Angestellte, Teilzeitkräfte, Geschäftsführer, Auszubildende, Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Finanzierungsarten einer betriebliche Altersvorsorge.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten: Eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers oder eine Mischung aus beiden Varianten. Seit 2019 muss der Arbeitgeber 15 % von dem Umwandlungsbetrag dazu steuern.

Durchführungswege

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Sozialpartnermodell

Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge

  • Garantierte Betriebsrente

    Ihre eingezahlten Beiträge sind zum Rentenbeginn garantiert. Sie können sich für eine monatliche Rente entscheiden, oder das Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen.

  • Steuer- und Sozialabgaben Ersparnis

    Bei der Entgeltumwandlung reduzieren Sie Ihr Bruttogehalt wodurch Sie weniger Steuer- und Sozialabgaben bezahlen müssen.

  • Arbeitgeberzuschuss

    Seit 2019 muss Ihr Arbeitgeber für neu abgeschlossene BAV-Verträge 15% von Ihrem Umwandlungsbetrag bezuschussen.

  • Wenig Verwaltungsaufwand

    Bei der BAV ist Ihr Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und Sie sind die versicherte Person. Dadurch haben Sie einen überschaubaren Verwaltungsaufwand.

Was ist der Arbeitgeberzuschuss?

In der Vergangenheit konnte der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er seinen Arbeitnehmern einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung bezahlt. Dieser Umstand hat sich zum 01.01.2019 geändert. Fortan muss sich der Arbeitgeber bei Neuverträge mit 15 % beteiligen. Für bestehende Verträge gilt diese Verpflichtung ab dem 01.01.2022. Dies soll zu keinem Nachteil beim Arbeitgeber führen sondern dient vielmehr als Ausgleich für seine eingesparten Sozialversicherungsbeiträge durch die Entgeltumwandlung.

Gibt es eine Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge?

Jeder Arbeitnehmer kann frei entscheiden ob er eine betriebliche Altersvorsorge abschließen möchte oder nicht. Bei Interesse des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass ein Abschluss möglich ist und der Arbeitnehmer umfassend und wahrheitsgetreu informiert wird. Dabei kann der Arbeitgeber aber bestimmen, über welchen Durchführungsweg und welche Versicherungsgesellschaft die bAV abgeschlossen wird. Er muss nur den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten. Dies bedeutet, es müssen prinzipiell gleiche Konditionen für alle Mitarbeiter angeboten werden. Der Arbeitgeber kann aus nachvollziehbaren Gründen objektiv abgrenzbare Gruppen bilden, z.B. Führungskräften die einen höheren bAV-Zuschuss als Nicht-Führungskräften bekommen. Eine Differenzierung zwischen männliche und weibliche Mitarbeiter ist nicht erlaubt. Stellt ein Mitarbeiter solche Ungleichbehandlungen fest, kann er gegen sein Unternehmen klagen.

Tipp: Damit diese Punkte klar geregelt sind, empfiehlt es sich, eine arbeitsrechtliche Vereinbarung zu erstellen.

Was bieten wir Ihnen?

Als Arbeitgeber

  • Das BAVnet

    Damit Sie als Arbeitgeber den kleinstmöglichen Verwaltungsaufwand haben, können Sie unser BAVnet nutzen. Hier haben Sie die Möglichkeit, alle im Betrieb vorhandenen BAV-Verträge in ein Portal zu hinterlegen. Sie haben dadurch einen tagesgenauen Überblick über alle Verträge, können direkt reagieren und Änderungen vornehmen.

  • Rahmenverträge

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Firma einen Rahmenvertrag vereinbaren. Dieser bringt Vorteile in der Kostenstruktur Ihrer Verträge.

  • Klärung der arbeitsrechtlichen Vereinbarung

    Damit Sie als Arbeitgeber auf der sicheren Seite sind unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung in der alle rechtlichen Punkte geregelt sind.

Als Arbeitnehmer

  • Höhe des Arbeitgeberzuschuss

    Dieser ist seit 2019 gesetzlich geregelt. Wir überprüfen Ihre Verträge, ob dieser richtig hinterlegt ist und sprechen mit Ihrem Arbeitgeber, sollten noch Lücken vorhanden sein.

  • Servicierung

    Wir betreuen Sie in regelmäßigen Abständen auch nach dem Vertragsabschluss weiter und halten Sie somit über alle Neuerungen auf dem Laufenden.

  • Kundenvertrags-App

    Sie haben die Möglichkeit sich bei uns eine Kundenvertrags-App herunter zu laden in dieser Ihre Verträge hinterlegt sind. Somit haben Sie jederzeit eine digitale Übersicht Ihrer Verträge und können bei Bedarf aktiv werden.

Sie haben Interesse an einem Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge oder haben Fragen zum Versicherungsschutz?

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