Besserer Schutz für Arbeitnehmer:
Wir sind stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit!
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet eine gesetzliche Unfallversicherung für seine Mitarbeiter abzuschließen. Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung weißen gewisse Lücken auf. Anspruch entsteht nur, wenn die Erwerbsfähigkeit um 20% gemindert ist und wenn dies durch einen Arbeits- oder Wegeunfall entstanden ist. Der Arbeitgeber kann hier mit einer betrieblichen Unfallversicherung die Leistungen ergänzen und seine Arbeitnehmer besser schützen.
Bei der betrieblichen Unfallversicherung spricht man oft auch von einer Gruppenunfallversicherung, da keine einzelnen Personen sondern ausgewählte Gruppen ab 3 Personen abgesichert werden. Der Arbeitgeber legt hier fest, wer versichert werden soll. Er kann dabei auch unterscheiden, ob körperlich oder nicht körperlich tätige Arbeitnehmer abgesichert werden sollen. Als Beispiel die komplette Belegschaft, nur die Führungskräfte oder nur der Außendienst.
Firmeninhaber und Mitarbeiter, Selbstständige Unternehmer, hauptberufliche Freiberufler und deren Familienangehörige, Landwirtschaftliche Unternehmer, deren Familienangehörige, sowie Arbeiter und Angestellte des versicherten Unternehmens
Die betriebliche Unfallversicherung leistet im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung auch außerhalb des beruflichen Alltags, nämlich weltweit und 24 Stunden am Tag. Welche Versicherungssummen und Leistungsinhalte ausgewählt werden, hängt vom Arbeitgeber ab. Nachfolgend finden Sie einzelne Leistungsinhalte:
Die Versorgungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung werden durch eine betriebliche Unfallversicherung minimiert oder geschlossen. Der Arbeitnehmer ist somit weltweit und 24 Stunden am Tag abgesichert und die Beiträge für den ergänzenden Schutz trägt hierbei der Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber kann die Attraktivität seiner Firma durch eine betriebliche Unfallversicherung steigern und Mitarbeiter an sich binden. Dabei hat er freie Auswahl darüber, wen er absichern möchte und in welchem Umfang. Die Beiträge kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen.
Ab 3 Mitarbeitern ist eine Gruppenunfallversicherung abschließbar. Diese wird mit jedem weiteren Mitarbeiter günstiger. Wie hoch die Beiträge ausfallen ist davon abhängig wie die betriebliche Unfallversicherung aufgebaut wird. Wichtige Faktoren stellen dabei:
Wurde dem versicherten Arbeitnehmer kein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung keinen Arbeitslohn dar und sind demzufolge auch nicht zu versteuern. Kommt es nun zu einem Leistungsfall und zu einer Auszahlung der Versicherungssumme an den Arbeitnehmer, so ist die geleistete Versicherungssumme steuerfrei. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Läuft die Auszahlung über den Arbeitgeber, so gilt diese als steuerpflichtige Betriebseinnahme. Das Einverständnis des Arbeitnehmers muss bei Vertragsschluss, spätestens jedoch im Leistungsfall vorgelegt werden.
Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu versteuern. Eine Durchschnittsbildung ist möglich. Beträgt also der durchschnittliche Beitrag inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer (derzeit 19%) über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 119,00 EUR, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“ mit einem Satz von ca. 23 % auf den Nettobeitrag ohne Versicherungssteuer vornehmen. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme an den Arbeitnehmer wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt. Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern.
Leistung bei einem Invaliditätsgrad von 100% | |
---|---|
Als feste Invaliditätsgrade gelten bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit | |
eines Auges | 50% |
des Gehörs auf einem Ohr | 30% |
des Geruchs | 10% |
des Geschmacks | 5% |
eines Armes im Schultergelenk | 70% |
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65% |
eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks | 60% |
einer Hand im Handgelenk | 55% |
eines Daumens | 20% |
eines Zeigefingers | 10% |
eines anderen Fingers | 5% |
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels | 70% |
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels | 60% |
eines Beines bis unterhalb des Knies | 50% |
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels | 45% |
eines Fußes im Fußgelenk | 40% |
einer großen Zehe | 5% |
einer anderen Zehe | 2% |
Sie haben Interesse an einem Angebot zur Betriebliche Unfallversicherung oder haben Fragen zum Versicherungsschutz?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Welche Versicherungen gibt es noch? Hier gelangen Sie zur Übersicht
Diese Seite wurde zuletzt am von Marcel Kleine-Beek aktualisiert.