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Die Grundfähigkeitsversicherung.

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Worum geht es bei der Grundfähigkeitsversicherung?

  • Ähnlich wie die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört auch die Grundfähigkeitsversicherung zu den Risikoabsicherung der eigenen Arbeitskraft und sichert Sie gegen finanzielle Einbußen ab. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht der Beruf sondern Grundfähigkeiten abgesichert. Als Leistungsart wird eine monatliche Rente hinterlegt, die optimalerweise bis zum Rentenbeginn versichert wird.

Wann leistet die Grundfähigkeitsversicherung?

Tritt bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer der Verlust mindestens einer Grundfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit ein, entfällt die Beitragszahlungspflicht und die versicherte monatliche Grundfähigkeitsrente wird für die Dauer des Verlusts bzw. der Pflegebedürftigkeit, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer bezahlt.

Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbrochen eine der versicherten Grundfähigkeiten verloren hat oder voraussichtlich verlieren wird. Versicherte Grundfähigkeiten Folgende Grundfähigkeiten sind versichert:

  • Sehen
  • Sprechen
  • Hören
  • Armgebrauch
  • Handgebrauch
  • Greifen
  • Gehen
  • Treppensteigen
  • Stehen
  • Sitzen
  • Knien und Erheben
  • Bücken und Erheben
  • Heben und Tragen
  • Gleichgewichtssinn
  • Schreiben
  • Nutzung Smartphone
  • Autofahren
  • Nutzung öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Eigenverantwortliches Handeln
  • Intellekt (Geistige Leistungsfähigkeit) (Gesetzliche Betreuung)

Welche Vertragsklauseln sind besonders wichtig?

  • Worst-Case Kapitalhilfe

    Bei der Worst-Case Kapitalhilfe handelt es sich um eine Sofortleistung die das zwölffache der versicherten monatlichen Rente absichert. Diese wird bei Eintritt einer schweren Krankheit fällig.

    Die Worst-Case Kapitalhilfe zahlt einmalig die Versicherungssumme, wenn bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer eine schwere Krankheit eintritt. Für die Worst-Case Kapitalhilfe sind eine Wartezeit und eine Karenzzeit vereinbart. Der Versicherungsschutz aus der Worst-Case Kapitalhilfe beginnt 3 Monate nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn (Wartezeit). Ein Anspruch auf die Versicherungssumme entsteht, wenn bei der versicherten Person nach Ablauf der Wartezeit eine schwere Krankheit eintritt und die versicherte Person ab Stellung der Diagnose noch mindestens 28 Tage lebt (Karenzzeit).

    Der Eintritt der nachfolgend aufgeführten schweren Krankheiten ist versichert
    • Krebs
    • Herzinfarkt
    • Schlaganfall
    • Benigner Gehirntumor
    • Chronische Lungenschwäche
    • Chronisches Nierenversagen
    • HIV-Infektion
    • HIV-Infektion – erworben durch Bluttransfusion – erworben während der beruflichen Tätigkeit
    • Multiple Sklerose
  • Ausbaugarantie

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag ausbauen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung machen zu müssen.

  • Beitragsdynamik

    Der Beitrag und die Leistungen werden regelmäßig angepasst

  • EXKLUSIV-Option

    Bis zum 35. Lebensjahr können Sie Ihre bestehende Grundfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vollständig oder teilweise in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umtauschen (Umtauschrecht). Die Option kann innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt folgender Ereignisse ausgeübt werden:

    • erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer Hoch- oder Fachhochschule
    • Abschluss eines unbefristeten oder für mindestens ein Jahr befristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an die erfolgreiche Beendigung einer Ausbildung
    • bestandener Meisterprüfung
    • Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
    • Gehaltssteigerung aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mindestens 10 % (bezogen auf das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen der letzten 3 Jahre inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ohne Sonderzahlungen/Tantiemen)
    • Gewinn nach Steuern aus selbstständiger Tätigkeit ist in drei aufeinander folgenden Jahren jeweils um mindestens 10 % höher als der Gewinn nach Steuern in dem Jahr vor diesem Zeitraum

Worauf sollten Sie besonders achten?

  • Berufsauswahl
  • Versicherungsendalter
  • Leistungsendalter
  • Rentenhöhe
  • Korrekte angaben des Gesundheitszustandes

Sie haben Interesse an einem Angebot zur Grundfähigkeitsversicherung oder haben Fragen zum Versicherungsschutz?

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