Wir sind stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit!
Tritt bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer der Verlust mindestens einer Grundfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit ein, entfällt die Beitragszahlungspflicht und die versicherte monatliche Grundfähigkeitsrente wird für die Dauer des Verlusts bzw. der Pflegebedürftigkeit, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer bezahlt.
Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbrochen eine der versicherten Grundfähigkeiten verloren hat oder voraussichtlich verlieren wird. Versicherte Grundfähigkeiten Folgende Grundfähigkeiten sind versichert:
Bei der Worst-Case Kapitalhilfe handelt es sich um eine Sofortleistung die das zwölffache der versicherten monatlichen Rente absichert. Diese wird bei Eintritt einer schweren Krankheit fällig.
Die Worst-Case Kapitalhilfe zahlt einmalig die Versicherungssumme, wenn bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer eine schwere Krankheit eintritt. Für die Worst-Case Kapitalhilfe sind eine Wartezeit und eine Karenzzeit vereinbart. Der Versicherungsschutz aus der Worst-Case Kapitalhilfe beginnt 3 Monate nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn (Wartezeit). Ein Anspruch auf die Versicherungssumme entsteht, wenn bei der versicherten Person nach Ablauf der Wartezeit eine schwere Krankheit eintritt und die versicherte Person ab Stellung der Diagnose noch mindestens 28 Tage lebt (Karenzzeit).
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag ausbauen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung machen zu müssen.
Der Beitrag und die Leistungen werden regelmäßig angepasst
Bis zum 35. Lebensjahr können Sie Ihre bestehende Grundfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vollständig oder teilweise in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umtauschen (Umtauschrecht). Die Option kann innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt folgender Ereignisse ausgeübt werden:
Sie haben Interesse an einem Angebot zur Grundfähigkeitsversicherung oder haben Fragen zum Versicherungsschutz?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Welche Versicherungen gibt es noch? Hier gelangen Sie zur Übersicht
Diese Seite wurde zuletzt am von Marcel Kleine-Beek aktualisiert.